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AUSSCHREIBUNG
      

 

+NENNUNG

 AUSGEBUCHT

T e i l n a h m e -
b e d i n g u n g e n

Als Fahrer teilnahmeberechtigt ist jede Person mit gültigem Führerschein und mit einem drei- oder vierrädrigen historischen Personenkraftwagen aller Fabrikate bis einschließlich Baujahr 1980.

Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5 t sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Alle teilnehmenden Fahrzeuge haben einem technischen Reglement in Bezug auf Originalität, Restaurierung und Sicherheit zu entsprechen.

Die Teilnehmerzahl ist auf max. 100 Fahrer begrenzt. Eine frühzeitige Anmeldung unter gleichzeitiger Überweisung des Nenngeldes ist erwünscht. Es werden nur bezahlte Nennungen berücksichtig. Die Auswahl der teilnehmenden Fahrzeuge erfolgt nach automobilhistorischen Kriterien mit dem Ziel einer größtmöglichen Fabrikats- und Typenvielfalt, sowie nach dem Eingangsdatum der Nennung. 

Mit Abgabe der Nennung bestätigt jeder Teilnehmer zwingend folgende Punkte:

  • Fahrer/Fahrerin sind im Besitz eines für den deutschen Straßenverkehr gültigen Führerscheins

  • Die ordnungsgemäße Zulassung und Versicherung des Teilnehmerfahrzeugs für den deutschen Straßenverkehr, welche die Teilnahme an der Veranstaltung abdeckt.

  • Für das angemeldete Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung über mindestens zwei Millionen Euro Deckungssumme. 

  • Die Kenntnis, dass Fahrzeuge mit  "roter 07er Nummer" (Oldtimer-Sonderkennzeichen) nur zugelassen werden, wenn ein Versicherungsnachweis vorliegt, der besagt, dass Haftpflichtschäden auch während der Veranstaltung abgedeckt sind.

  • Die Teilnahme mit einem sogenannten Händlerkennzeichen ("06er") ist ausgeschlossen.

  • Das Wissen, dass ausschließlich der Fahrer bzw. Halter für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich ist.

  • Auf Exklusivrechte an Fotos, Videoaufnahmen, Bildern und sonstigen Daten und Informationen, die während bzw. im Rahmen dieser Veranstaltung mit dem Teilnehmer, dessen Team und dem Fahrzeug aufgenommen werden, wird verzichtet.

K l a s s e n -
e i n t e i l u n g e n

Die Teilnehmer-Fahrzeuge werden gemäß  FIVA-Reglement in folgende Klassen eingeteilt

  • KLASSE A             "ANCESTOR"                       bis einschließlich                                                                              Baujahr 1904

  • KLASSE B             "VETERAN"                          von 1905 - 1918

  • KLASSE C             "VINTAGE"                            von 1919 - 1930

  • KLASSE D             "POST VINTAGE"                 von 1931 - 1945

  • KLASSE E             "POST WAR"                        von 1946 - 1960

  • KLASSE F                                                           von 1961 - 1970

  • KLASSE G                                                          von 1971 - 1980

  • KLASSE H                                                          von 1981 - 1990

Der Veranstalter behält sich die endgültige Einteilung der Fahrzeuge aufgrund des

Nennergebnisses vor. Fahrzeuge mit FIVA-ID-Card werden sowohl in der Gesamt- wertung als auch in einer FIVA-Wertung erfasst.

Für die Klassen A & B wird eine verkürzte Strecke mit ca. 150km angeboten.

Die Strecke für die Klassen C - H beträgt ca. 170km.

Auf Wunsch kann eine von der Klasseneinteilung abweichende Strecke vom Teilnehmer ausgewählt werden. Dies muss bereits mit der Nennung erfolgen.

N  e  n  n  u  n  g

Das Nennformular ist vollständig ausgefüllt und vom Fahrer und Beifahrer unterschrieben, per Post, Fax, Online-Anmeldung oder per E-Mail an folgende Adresse zu senden: ACHTUNG : RALLYE AUSGEBUCHT!!!

POSTANSCHRIFT:

Allgemeiner Schnauferl-Club  - Landesgruppe Bodensee

Organisation Schnauferl-Rallye

c/o Christoph Karle

Schorenstraße 7

D-78351 Bodman-Ludwigshafen  

E-MAIL: 

info@schnauferl-rallye-2023.de

FAX:  

(+49) 7773/938984

Nenn-Formular Download : 

ONLINE-NENNUNG: NICHT MEHR VERFÜGBAR

D o k u m e n t e

N e n n g e l d

B a n k -
v e r b i n d u n g

Für die Nennung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Vollständig ausgefülltes und von Fahrer/-in und Beifahrer/-in unterzeichnetes Nennformular​ mit Informationen zu Fahrzeug und auch Team für den Sprecher

  • Bild des Teilnehmerfahrzeugs in gut reproduzierbarer Auflösung/Größe

  • Kopie der FIVA-ID-Card bzw. des ASC- oder DEUVET-Fahrzeugpasses, soweit vorhanden. Ebenfalls akzeptiert werden Bestätigungen über Anträge zur FIVA-ID-Card oder ASC- und DEUVET-Fahrzeugpass.

  • Kopie des Einzahlungsbelegs der Nenngeldzahlung

Das Nenngeld gliedert sich wie folgt:

  • 1 Fahrzeug, besetzt mit 2 Personen

    • Klasse A: 740,-€

    • Klasse B: 790,-€

    • Klasse C - H: 840,-€

  • Für jede zusätzlich mitfahrende Person zwischen vollendetem 16. und 18. Lebensjahr: 150,-€.

  • Für jede zusätzlich mitfahrende Person ab 18 Jahre: 250,-€.

  • Für "Junioren-Teams" mit Fahrer/-in und Beifahrer/-in zwischen 18 und 25 Jahren beträgt das Nenngeld: 350,-€.

Das Nenngeld überweisen Sie bitte an:

ASC Landesgruppe Bodensee

IBAN: DE16 6925 1445 0005 6400 65

BIC: SOLADES1ENG

Verwendungszweck: "Schnauferl-Rallye-2023"

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L e i s t u n g e n

F a h r z e u g -
a b n a h m e 

Das Nenngeld beinhaltet u.a. folgende Leistungen:

  • Veranstaltungsunterlagen (Roadbook, Fahrtunterlagen, Programmheft, Rallye-Schilder, Startnummer ....)

  • Kaffee und Kuchen bei der Ankunft

  • Begrüßungsabend im MAC Museum Art&Cars inkl. Abendessen und Museums-führung

  • Abendessen am Freitag am Ufer des Bodensees

  • Gala-Menü am Samstag in der Stadthalle Singen

  • Mittagsimbiss an den Fahrtagen Freitag und Samstag

  • Kaffee und Kuchen an den Fahrtagen Freitag und Samstag

  • Tiefgaragenstellplatz für das Teilnehmerfahrzeug

  • Abstellplatz für Trailer

  • Erinnerungspräsent (ASC-Rallye-Plakette)

  • Pokale (pro Klasse, Plätze 1-3)

  • Hauptpreis: 2 Uhren der Borgward Manufaktur

Die Fahrzeuge werden vor dem Start von einer Abnahme-kommission besichtigt. Bei wesentlichen Veränderungen des Originalzustands, sowie bei festgestelltem vorliegenden technischen Mängeln, kann das Fahrzeug von der Teilnahme an dieser Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung der technischen Kommission ist nicht anfechtbar.

Die Teilnehmer verpflichten sich, das mit der Nennung gemeldete Fahrzeug zu fahren. Ein Wechsel des Fahrzeugs bedarf vorab der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich vor, Teams mit Ersatzfahrzeugen hinter dem Feld einzuordnen. Jedes Teilnehmerfahrzeug muss während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorne und hinten das Rallye-Schild führen. Das Rallye-Schild darf das Kennzeichen nicht- auch nicht teilweise - überdecken. Seitlich sind Startnummern anzubringen.

Nur solche Fahrzeuge sind startberechtigt, die von der Abnahmekommission abgenommen und zur Teilnahme zugelassen sind. Die Entscheidung der technischen Kommission ist nicht anfechtbar

F a h r -
v e r h a l t e n

W e r t u n g

U m w e l t

Die teilnehmenden Teams unterliegen den Bestimmungen der deutschen Straßenver-kehrsordnung und haben auf der gesamten Fahrt deren genaue Einhaltung zu beachten. Sie fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahr-zeuge selbst verantwortlich. Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung kann zum Ausschluss führen.

Während der 66. Internationalen Deutschen Schnauferl-Rallye soll zwischen den einzelnen Teilnehmerfahrzeugen auf der Strecke ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden. Bei eventueller Staubildung ist so auszuweichen, dass sich der Stau zügig auflöst. 

Der Einsatz eines Begleitfahrzeugs bedarf vorab der schriftlichen Zustimmung der Rallye-Organisation (auf Antrag).

Begleitfahrzeuge sollen ebenso einen Mindestabstand von 50 Metern zum Teilnehmerfahrzeug einhalten, damit andere Verkehrsteilnehmer jederzeit gefahrlos überholen können. 

Fahrzeuge der Klassen A - C werden Wertungsprüfungen und Kontrollpunkten generell vorgezogen. Ihre Wartezeiten sollen auf ein Minimum reduziert werden.

Die 66. Internationale Deutsche Schnauferl-Rallye 2023 ist eine Zuverlässigkeitsfahrt mit Wertungsprüfungen für historische Personenfahrzeuge. Auf der Strecke befinden sich Aufgaben, Stempelstellen, und Kontrollen, die angefahren und bewältigt werden müssen. Alle teilnehmenden Fahrzeuge werden in einer Gesamtwertung erfasst.  Zusätzlich erfolgt eine Wertung in den Klassen und eine separate Wertung der Fahrzeuge mit FIVA-Pass.

Die teilnehmenden Teams tragen dafür Sorge, dass durch ihre Fahrzeuge weder Boden noch Wasser verunreinigt werden. Die Nutzung von Ölpappen beim Abstellen der Fahrzeuge ist verpflichtend. Unnötige Lärm- und sonstige Umweltbelästigungen sind zu vermeiden.

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